Eingangsstempel des Standesamtes
Antrag auf Beurkundung einer Auslands-
eheschließung im Eheregister (§ 34 PStG)
Bitte Hinweise über die Zuständigkeit am Ende des Antragsformulars beachten
Botschaft Generalkonsulat Konsulat Honorarkonsul
der Bundesrepublik Deutschland in
Datum:
Antragstellerin / Antragsteller
(Familienname, Geburtsname, Vorname; Wohnort)
(Antragsteller*innen sind die, den Antrag unterzeichnenden Personen)
E-Mail:
beant
ragt / beantragen die Beurkundung folgender Eheschließung im Eheregister:
Ehemann / 1. Person
Angaben über den Ehemann / die 1. Person - bezogen auf den Tag der Eheschließung
Familienname (bitte a l l e Namensteile angeben)
ggf. Geburtsname
Vornamen (bitte a l l e angeben)
Geschlecht
männlich weiblich divers keine Angaben
nachgewiesen durch (z.B. Pass, Ausweis, Staatsangehörigkeits-
ausweis; Angaben ohne Nummer des Dokuments)
Geburtsdatum und -ort
in
Standesamt und Nummer der Beurkundung (nur bei Beurkundung in einem deutschen Register)
Familienstand zum Zeitpunkt der Eheschließung
ledig geschieden verwitwet Lebenspartnerschaft aufgehoben
Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst
Anzahl a l l e r Vorehen / Lebenspartnerschaften: 0 1 2 3 und mehr
Ehefrau / 2. Person
Angaben über die Ehefrau / 2. Person - bezogen auf den Tag der Eheschließung
Familienname (bitte a l l e Namensteile angeben)
ggf. Geburtsname
Vornamen (bitte a l l e angeben)
Geschlecht
weiblich männlich divers keine Angaben
nachgewiesen durch (z.B. Pass, Ausweis, Staatsangehörigkeits-
ausweis; Angaben ohne Nummer des Dokuments)
Geburtsdatum und -ort
in
Standesamt und Nummer der Beurkundung (nur bei Beurkundung in einem deutschen Register)
Familienstand zum Zeitpunkt der Eheschließung
ledig geschieden verwitwet Lebenspartnerschaft aufgehoben
Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst
Anzahl a l l e r Vorehen / Lebenspartnerschaften: 0 1 2 3 und mehr
Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister (11.20)
Eheschl.
Angaben über die Eheschließung
Tag und Ort der Eheschließung
am (Datum):
in (Ort):
Standesamt und Nummer der Beurkundung
Standesamt , Nr.
Sonstige Angaben
besteht die Ehe gegenwärtig noch?
ja
nein, die Ehe ist aufgelöst durch:
ggf. nähere Angaben:
wie viele gemeinsame Kinder der Ehegatten sind vorhanden?
ggf. Familienname, Vorname, Geburtstag, Geburtsort von gemeinsamen Kindern - bei mehr als 3 Kindern: Anlage beifügen
1. Kind:
2. Kind:
3. Kind:
war der Ehemann / die 1. Person bei der Eheschließung persönlich anwesend?
ja
nein, Vertretungsvollmacht ist beigefügt
war die Ehefrau / 2. Person bei der Eheschließung persönlich anwesend?
ja
nein, Vertretungsvollmacht ist beigefügt
sofern der Ehemann / die 1. Person schon einmal verheiratet war:
Tag und Ort aller vorausgegangenen Ehen und deren Auflösung
sofern die Ehefrau / 2. Person schon einmal verheiratet war:
Tag und Ort aller vorausgegangenen Ehen und deren Auflösung
jetziger Wohnort (gewöhnlicher Aufenthalt) der Ehegatten (bitte genaue und vollständige Anschrift angeben!)
Ehemann / 1. Person:
Ehefrau / 2. Person:
Hatten Sie jemals in Deutschland Wohnsitz?
Ehemann / 1. Person:
nein, ich hatte bisher noch nie (auch nicht als Kind) im Inland Wohnsitz
ja, (letzte) inländische Anschrift:
Ehefrau / 2. Person:
nein, ich hatte bisher noch nie (auch nicht als Kind) im Inland Wohnsitz
ja, (letzte) inländische Anschrift:
Angaben zur Namensführung in der Ehe
(vor Abgabe einer der nachfolgenden Erklärungen)
Die Namensführung des
Ehemannes / der 1. Person richtet sich
nach
Recht (unter Berücksichtigung von Rück
-
und
Weiterverweisungen des Heimatrechts).
Er / Sie führt in der Ehe folgende Namen:
Familienname:
alle Vornamen:
sonstige Namensbestandteile:
Die Namensführung der
Ehefrau / 2. Person richtet sich
nach
Recht (unter Berücksichtigung von Rück- und
Weiterverweisungen des Heimatrechts).
Sie / Er führt in der Ehe folgende Namen:
Familienname:
alle Vornamen:
sonstige Namensbestandteile:
Ich versichere /Wir versichern, die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen wahr-
heitsgemäß gemacht zu haben.
Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister (11.20)
Erklärung zur Namensführung in der Ehe
(nur erforderlich, wenn bei Eheschließung unter Berücksichtigung der maßgeblichen
Rechte n i c h t die gewünschte Namensführung zustande gekommen ist)
Wir sind über die Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe und die Unwiderruflichkeit der Be-
stimmung unterrichtet worden.
Für ausländische Ehegatten gilt:
Die Namensführung unterliegt dem Heimatrecht; eine Namenserklärung nach deutschem Recht ist
nicht sinnvoll, wenn der betreffende Heimatstaat diese Namensführung nicht akzeptiert oder eine Än-
derung aufgrund eigenen Rechts vornehmen würde. Wird dennoch eine Namenserklärung abgegeben,
hat die mögliche Nichtanerkennung im Heimatstaat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Erklä-
rung im deutschen Rechtsbereich.
Rechtswahl
Wir bestimmen für die Namensführung in der Ehe
deutsches Recht.
(Es ist das deutsche oder das ausländische Heimatrecht (nach der ausländischen
Staatsangehörigkeit) eines Ehegatten zu wählen!)
Namenserklärung
Bei Wahl deutschen Rechts: Wir bestimmen den Familiennamen Geburtsnamen
(bitte eintragen):
(des Ehemannes / der 1. Person)
(der Ehefrau / der 2. Person)
zum Ehenamen.
Erklärung des Ehegatten, dessen Name nicht Ehename geworden ist, zur Voranstellung oder
Anfügung eines früheren Namens zum Ehenamen.
Ich, der Ehemann / die 1. Person, füge dem Ehenamen
meinen Geburtsnamen (ggf. teilweise)
meinen bisherigen Familiennamen (ggf. teilweise)
hinzu und führe künftig folgenden Familiennamen:
Ich, die Ehefrau / 2. Person, füge dem Ehenamen
meinen Geburtsnamen (ggf. teilweise)
meinen bisherigen Familiennamen (ggf. teilweise)
hinzu und führe künftig folgenden Familiennamen:
Bei Wahl ausländischen Rechts: Aufgrund des gewählten Rechts ergibt sich bzw. bestimmen
wir folgende Namensführung:
Ehemann / 1. Person:
Ehefrau / 2. Person:
Kinder
Die Bestimmung eines gemeinsamen Familiennamens (Ehenamens) erstreckt sich kraft Geset-
zes auf gemeinsame Kinder, die bereits einen Geburtsnamen führen, nur dann, wenn deren Na-
mensführung deutschem Recht
untersteht und sie das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet
haben. Soll sich ein Kind, dessen Namensführung deutschem Recht untersteht, der Bestimmung
des Ehenamens der Eltern anschließen, ist eine gesonderte Erklärung nach § 1617c BGB erfor
-
derlich.
Wir sind / Ich bin damit einverstanden, dass sich das Standesamt zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben
und zur Bearbeitung unseres / meines Antrages mit uns / mir und Dritten unter Verwendung personen-
bezogener Daten auch per E-Mail austauscht.
Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister (11.20)
Recht.
Ich/Wir beantrage/n die Ausstellung von folgenden Urkunden:
Anzahl
Eheurkunde (deutsch, DIN A 4)
Eheurkunde
für das Stammbuch (deutsch, DIN A 5)
mehrsprachige Eheurkunde (DIN A 4)
Beglaubigter Registerausdruck
mit Hinweisen
Für die Beantragung der Eintragung im standesamtlichen Register fallen Gebühren bei dem zustän-
digen deutschen Standesamt an, die nicht bei der deutschen Auslandsvertretung entrichtet werden
können.
Die Gebühr für die Beantragung der Eintragung im standesamtlichen Register ist unabhängig vom
Ausgang des Verfahrens zu entrichten.
Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren (auch für die Ausstellung entsprechender Urkunden) ist in
den Bundesländern unterschiedlich geregelt und kann im Regelfall der Homepage des zuständigen
Standesamtes entnommen werden.
Die im Land Berlin aktuell festgelegten Gebühren können auf der Homepage des Standesamts I in
Berlin unter www.berlin.de/standesamt1
eingesehen werden.
Die Gebühren werden gesondert angefordert. Bitte die Zahlungsaufforderung abwarten und keines-
falls eine Gebührenvorauszahlung leisten.
Unterschriften der antragstellenden Personen
und Beglaubigung durch die deutsche Auslandsvertretung
______________________________ (Ehemann / 1. Person)
______________________________ (Ehefrau / 2. Person)
Die obigen Unterschriften beglaubige ich aufgrund der vor mir erfolgten Vollziehung.
Die Erklärenden haben sich ausgewiesen durch
, Nr.
(Personaldokument)
ausgestellt am
, Nr.
(Personaldokument)
ausgestellt am
Ort, Datum:
,den
____________________________ (Siegel)
(Konsularbeamter/Konsularbeamtin)
Bitte Vordrucke mit mehreren Blättern untrennbar verbinden !
Hinweis über die Zuständigkeit
Zuständig für die Beurkundung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die
antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Eine
Zuständigkeit des Standesamts I in Berlin ist nur gegeben, wenn die antragstellende Person niemals (auch
nicht als Kind) im Inland wohnhaft war.
Gleiches gilt für eventuell antragsberechtigte Eltern oder Kinder der Ehegatten, sofern die Ehegatten verstorben
sind.
Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister (11.20)