Familienkasse
Beachten Sie bitte die anhängenden
Hinweise und das Merkblatt Kindergeld.
Antrag auf Kindergeld
Bitte fügen Sie für jedes Kind, für das Kindergeld beantragt wird, eine „Anlage Kind“ bei.
Familienstand:
k
KG 1 - 01.20 - Stand Dezember 2020
Kindergeld-Nr.
Telefonische Rückfrage tagsüber unter Nr.:
Anzahl der beigegten "Anlage Kind":
Steuerliche Identifikationsnummer der antragstellenden Person
(zwingend auszufüllen)
1
Angaben zur antragstellenden Person
Titel
Name
Vorname ggf. Geburtsname und Name aus früherer Ehe
Geburtsdatum
Anschrift (Straße/Platz, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Staat)
Geburtsort
StaatsangehörigkeitGeschlecht
ledig verheiratet in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend
verwitwet geschieden dauernd getrennt lebend
seit
2
Angaben zum/zur Ehepartner(in) bzw. eingetragenen Lebenspartner(in) oder zum anderen
leiblichen Elternteil bzw. Stiefelternteil im gemeinsamen Haushalt
4
Der Bescheid soll nicht mir, sondern folgender Person (z. B. Steuerberater, Rechtsanwalt, etc.)
zugesandt werden:
Name Vorname
Titel
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
ggf. Geburtsname und Name aus früherer Ehe
Anschrift, wenn abweichend von antragstellender Person (Straße/Platz, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Staat)
3
Angaben zum Zahlungsweg
IBAN
BIC
Bank, Finanzinstitut (ggf. auch Zweigstelle)
Name, Vorname
Kontoinhaber(in) ist
antragstellende Person wie unter Nr. 1
nicht antragstellende Person, sondern
Name Vorname
Anschrift, wenn abweichend von antragstellender Person (Straße/Platz, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Staat)
5
Angaben zu Kindern
Für jedes Kind, für das Kindergeld beantragt wird, ist eine gesonderte „Anlage Kind“ ausgefüllt einzureichen.
Für folgende Kinder beziehe ich bereits Kindergeld
(auch in Fällen der abweichenden Kontoverbindung, Abzweigung und Erstattung):
Vorname des Kindes
ggf. abweichender Familienname
Geburtsdatum Geschlecht
Bei welcher Familienkasse
(Kindergeldnummer, Personalnummer)?
6
Folgende Zählkinder sollen berücksichtigt werden:
Vorname des Kindes
ggf. abweichender Familienname
Geburtsdatum Geschlecht
Wer bezieht das Kindergeld
(Name, Vorname)?
Bei welcher Familienkasse
(Kindergeldnummer, Personalnummer)?
Ich versichere, dass alle Angaben (auch in den Anlagen) vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Mir ist bekannt,
dass ich alle Änderungen, die für den Anspruch auf Kindergeld von Bedeutung sind, unverzüglich der Familienkasse
mitzuteilen habe. Den Inhalt des Merkblattes Kindergeld (zu finden unter www.bzst.de oder www.familienkasse.de) habe ich
zur Kenntnis genommen.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Daten werden aufgrund und zum Zweck der §§ 31, 62 bis 78 Einkommensteuergesetz und der Regelungen der
Abgabenordnung bzw. aufgrund des Bundeskindergeldgesetzes und des Sozialgesetzbuches verarbeitet. Nähere Informationen
zu Ihren Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundver-
ordnung erhalten Sie im Internet auf der Seite Ihrer Familienkasse (zu finden unter www.familienkasse.de), auf der auch die
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten bereitgestellt sind.
Datum
Unterschrift der antragstellenden Person bzw. der gesetzlichen Vertretung
Ich bin damit einverstanden, dass das Kindergeld zugunsten der antragstellenden Person festgesetzt bzw. bewilligt wird.
Datum
Unterschrift der unter Punkt 2 genannten Person bzw. deren gesetzliche Vertretung
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Hinweise zum Antrag auf Kindergeld und zur Anlage Kind
Füllen Sie bitte den Antragsvordruck und die Anlage Kind sorgfältig und gut leserlich aus und kreuzen Sie das
Zutreffende an. Vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht! Sofern Sie minderjährig sind, muss Ihr gesetzlicher Vertreter für
Sie unterschreiben.
Lassen Sie den Antrag auch von dem mit Ihnen gemeinsam in einem Haushalt lebenden Ehegatten bzw.
Lebenspartner / anderen Elternteil unterschreiben, wenn er damit einverstanden ist, dass Sie das Kindergeld erhalten.
Wenn kein Einvernehmen besteht, teilen Sie dies bitte der Familienkasse mit. Wurde der Berechtigte gerichtlich
bestimmt, fügen Sie bitte den Beschluss bei.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn er vollständig ausgefüllt wurde. Soweit für die
Ermittlung des Kindergeldsachverhalts Nachweise einzureichen sind, können die nicht benötigten Angaben (z. B. die
Schulnoten auf einem Abschlusszeugnis) unkenntlich gemacht werden.
Seit dem 01.01.2016 ist Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld, dass die anspruchsberechtigte Person und das Kind
durch die an sie vergebenen steuerlichen Identifikationsnummern 139b der Abgabenordnung) identifiziert werden. Seit 2008
wird jeder Person, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist, eine
steuerliche Identifikationsnummer zugeteilt. Personen, die nicht melderechtlich erfasst, aber in Deutschland steuerpflichtig sind,
erhalten ebenfalls eine steuerliche Identifikationsnummer.
Ihre steuerliche Identifikationsnummer und die Ihres Kindes finden Sie im jeweiligen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamtes
für Steuern. Ihre Nummer ist auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers oder in Ihrem
Einkommensteuerbescheid verzeichnet. Sollten Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer in den genannten Unterlagen nicht
finden, können Sie mit dem Eingabeformular im Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern www.bzst.de um erneute
Zusendung bitten. Die Mitteilung der steuerlichen Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt schriftlich.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann sie weder telefonisch noch per E-Mail übermittelt werden.
Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland umziehen, erhalten Sie automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern Ihre
steuerliche Identifikationsnummer per Post, wenn Sie sich beim Einwohnermeldeamt gemeldet haben. Die steuerliche
Identifikationsnummer Ihres Kindes wird unmittelbar nach der Geburt an dessen Meldeadresse versandt. Für Kinder, die sich
mittlerweile im Ausland aufhalten, die aber im Inland bereits eine steuerliche Identifikationsnummer erhalten haben, geben Sie
bitte die im Inland erhaltene steuerliche Identifikationsnummer an. Wird für das Kind in Deutschland keine steuerliche
Identifikationsnummer vergeben, weil es z. B. im EU-Ausland lebt, dann ist das Kind auf andere geeignete Weise mit Hilfe der in
den jeweiligen Ländern gebräuchlichen Personenidentifikationsmerkmale und Dokumente zu identifizieren. Welche Nachweise
genau benötigt werden, erfahren Sie von Ihrer Familienkasse.
Weitere Fragen zur steuerlichen Identifikationsnummer als Anspruchsvoraussetzungen werden unter www.bzst.de beantwortet.
Auszahlungsbeschränkung
Festgesetztes Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats ausgezahlt, in dem der
Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse eingegangen ist (§ 70 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG).
Antrag auf Kindergeld
Zu
1
und
2
:
Angaben zur antragstellenden Person und zum/zur Ehepartner(in) bzw. eingetragenen Lebenspartner(in) oder zum
anderen leiblichen Elternteil bzw. Stiefelternteil im gemeinsamen Haushalt
Wenn beide Elternteile eines Kindes die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld erfüllen, ist als antragstellende
Person der Elternteil einzutragen, der nach dem Willen beider Elternteile das Kindergeld erhalten soll. Beim Familienstand ist
nur dann „dauernd getrennt lebend" anzukreuzen, wenn bei Ehepaaren mindestens ein Ehepartner die Absicht hat, die
Trennung ständig aufrechtzuerhalten (dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften).
Bitte machen Sie Angaben zum anderen leiblichen Elternteil in der Anlage Kind, sofern der andere leibliche Elternteil nicht im
gemeinsamen Haushalt der antragstellenden Person lebt.
Staatsangehörigkeit der antragstellenden Person:
1.
wenn deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates bzw. der Schweiz und wenn
z. B. wenn mindestens ein Elternteil bzw. ein Kind im Ausland wohnt bzw. erwerbstätig ist oder ausländische Leistungen
bezogen werden oder wenn ein Elternteil Mitglied der in Deutschland stationierten NATO-Streitkräfte ist, bitte „Anlage
Ausland“ ausfüllen
2.
wenn nicht deutsche Staatsangehörigkeit, aber Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates, bitte die „Anlage EU“
ausfüllen und zusammen mit Ihrem Antrag einreichen; es sei denn, „Anlage Ausland“ ist aufgrund Punkt 1 beizufügen
3.
wenn andere als die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-/EWR-Staates bzw. der Schweiz, bitte
Aufenthaltstitel beifügen
Zu
4
: Der Bescheid soll nicht mir, sondern folgender Person zugesandt werden
Hier können Sie eine(n) Empfangsbevollmächtigte(n) (z. B. Steuerberater(in), Lohnsteuerhilfeverein etc.) angeben, welche(r)
den Bescheid über Kindergeld erhalten soll.
Zu
6
: Folgende Zählkinder sollen berücksichtigt werden
Kinder, für die eine andere Person Kindergeld erhält, können sich bei Ihnen kindergelderhöhend auswirken (Zählkinder). Sofern
Sie die Berücksichtigung von Zählkindern geltend machen wollen, geben Sie bitte in jedem Fall an, wer für die Zählkinder das
Kindergeld bei welcher Familienkasse bezieht.
Anlage Kind
Allgemeines
Bitte füllen Sie die „Anlage Kind“ vollständig aus. Beim Antrag aufgrund der Geburt eines in Deutschland geborenen Kindes ist
die Geburtsbescheinigung für Kindergeld oder die Geburtsurkunde nur auf Anfrage der Familienkasse vorzulegen. Bei einem im
Ausland geborenen Kind ist durch amtliche Dokumente (z. B. ausländische Geburtsurkunde) das Kindschaftsverhältnis
nachzuweisen.
Für über 18 Jahre alte Kinder ist die Anlage nur auszufüllen, wenn sie eine der im Merkblatt Kindergeld genannten besonderen
Voraussetzungen erfüllen. Entsprechende Nachweise (z. B. über die Schul- oder Berufsausbildung) sind beizufügen. Bei
angenommenen (adoptierten) Kindern bitte den Annahmebeschluss des Familiengerichts beifügen.
„Andere Personen“, zu denen ein Kindschaftsverhältnis besteht, sind: Eltern, Stiefeltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Großeltern.
Zu
1
: Angaben zum Kind
Wenn Kinder außerhalb Ihres Haushalts leben, geben Sie den Grund an (z. B. Unterbringung bei Großeltern, in einer
Pflegestelle/einem Heim, wegen Schul- oder Berufsausbildung).
Zu
2
:
Kindschaftsverhältnis zur antragstellenden Person, zum/zur Ehepartner(in) bzw. eingetragenen Lebenspartner(in) und
zu anderen Personen
Die Eintragung der hier abgefragten Angaben ist in jedem Fall erforderlich. Wenn der andere Elternteil / die Eltern des Kindes
verstorben sind, ist dies durch den Zusatz „verstorben“ anzugeben. Ist für ein Kind die Vaterschaft nicht rechtswirksam
festgestellt worden, ist „unbekannt“ bzw. „Vaterschaft nicht festgestellt“ einzutragen.
Zu
3
: Angaben für ein volljähriges Kind
Besondere Anspruchsvoraussetzungen
Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG ist die Berücksichtigung eines volljährigen Kindes möglich, wenn es
1. noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit
im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist oder
2. noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und
a) für einen Beruf ausgebildet wird oder
b) sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet oder
c) eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann oder
d) einen geregelten Freiwilligendienst leistet oder
3. wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist,
dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist (ohne Altersgrenze).
Zu
5
: Tätigkeit im öffentlichen Dienst
„Tätigkeit im öffentlichen Dienst“ bedeutet eine Tätigkeit als Beamter / Versorgungsempfänger / Beschäftigte des Bundes, eines
Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder einer sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen
Rechts oder als Richter, Berufssoldat oder Soldat auf Zeit.
Hierzu zählt auch die bei einem privaten Arbeitgeber ausgeübte Tätigkeit, soweit Angehörige des öffentlichen Dienstes hierfür
beurlaubt worden sind. Nicht zum öffentlichen Dienst zählen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (Kirchen einschl.
der Ordensgemeinschaften, kirchliche Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten und ähnliches) sowie die Spitzen-/
Mitgliedsverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Einrichtungen.
Zu
6
:
Anspruch auf eine Geldleistung von einer Stelle außerhalb Deutschlands oder von einer zwischen- oder
überstaatlichen Stelle
Hier sind beispielsweise Ansprüche auf kindbezogene Familienleistungen, die im Ausland bestehen oder Ansprüche auf
kindbezogene Leistungen von einer Beschäftigungsbehörde (z. B. der Europäischen Union) einzutragen.
Zu
7
:
Sind oder waren Sie oder eine andere Person, zu der das Kind in einem Kindschaftsverhältnis steht, in den letzten
5 Jahren vor der Antragstellung: ()
Die Fragen 7a bzw. 7b sind auch dann mit „ja“ zu beantworten, wenn Sie, Ihr(e) Ehepartner(in) bzw. eingetragene(r)
Lebenspartner(in) oder eine andere Person, zu der eines der Kinder in einem Kindschaftsverhältnis steht, im diplomatischen
oder konsularischen Dienst tätig sind oder waren.
Ausführliche Informationen zum Kindergeld finden Sie im Internet unter www.bzst.de
bzw. unter www.familienkasse.de.