Vorblatt
Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe
Allgemeine Hinweise
Wozu Beratungshilfe?
Durch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich beraten
und vertreten zu lassen. Die Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb
eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes
betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung. Sie wird für die meisten Rechtsgebiete gewährt.
Genaueres teilen das Amtsgericht oder die Rechtsanwälte mit. Möchte sich der Bürger in einem gerichtli-
chen Verfahren vertreten lassen, so kommt die Prozesskostenhilfe in Betracht, über die bei den Gerichten
und Rechtsanwälten weitere Informationen zu erhalten sind.
Wird die Beratungshilfe durch die Rechtsanwältin/den Rechtsanwalt gewährt, so hat der Rechtsuchende
dem Rechtsanwalt eine Gebühr von 10 Euro zu zahlen, die dieser allerdings auch erlassen kann. Im Übri-
gen trägt die Kosten der Beratungshilfe das Land. Eine Vereinbarung über eine Vergütung im Bereich
der Beratungshilfe wäre nichtig.
Wer erhält Beratungshilfe?
Beratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für eine
Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann und keine anderen zumut-
baren Möglichkeiten für eine Hilfe hat. Die beabsichtigte Wahrnehmung seiner Rechte darf nicht
mutwillig sein.
Sollten Sie anwaltliche Beratung bereits vor der Bewilligung von Beratungshilfe in Anspruch nehmen,
so haben Sie - sofern Ihr Antrag später durch das Amtsgericht abgewiesen wird - selber die gesetz-
lichen Gebühren an die Rechtsanwältin/den Rechtsanwalt zu bezahlen.
,
Wer gewährt Beratungshilfe?
Die Beratungshilfe erteilen die Rechtsanwälte, die, wenn nicht besondere Ausnahmen eingreifen,
zur Beratungshilfe verpflichtet sind. Das Amtsgericht kann die Beratungshilfe gewähren, soweit
dem Anliegen durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten der Hilfe oder
die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung entsprochen werden kann.
Wie erhält man Beratungshilfe?
Erforderlich ist ein Antrag, der mündlich oder schriftlich gestellt werden kann. Sie können den
Antrag bei dem Amtsgericht stellen oder Sie können unmittelbar eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt
Ihrer Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt wird Ihren
Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe an das Amtsgericht weiterleiten. Für einen schriftlichen Antrag
ist das anhängende Formular zu benutzen.
Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe vor, stellt das Amtsgericht,
sofern es nicht selber die Beratung vornimmt, Ihnen einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe
durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aus. Gegen einen Beschluss des Amtsgerichts,
durch den Ihr Antrag zurückgewiesen wird, ist der nicht befristete Rechtsbehelf der Erinnerung statthaft.
Die Beratungshilfe wird mit Mitteln bezahlt, die von allen Bürgern durch Steuern aufgebracht
werden. Das Gericht muss deshalb sorgfältig prüfen, ob ein Anspruch auf Beratungshilfe besteht.
Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, dass Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhält-
nisse darlegen müssen.
Lesen Sie bitte das Antragsformular sorgfältig durch und füllen Sie es gewissenhaft aus. Sie finden auf der nächsten
Seite Hinweise, die Ihnen die Beantwortung der Fragen erleichtern sollen. Wenn Sie beim Ausfüllen Schwierigkeiten
haben, wird Ihnen das Amtsgericht oder Ihre Rechtsanwältin/Ihr Rechtsanwalt behilflich sein.
Sollte der Raum im Antragsformular nicht ausreichen, können Sie Angaben auf einem besonderen Blatt machen. Bitte
weisen Sie in dem betreffenden Feld auf das beigefügte Blatt hin.
Denken Sie bitte daran, die notwendigen Belege beizufügen. Das erübrigt Rückfragen, die das Verfahren verzögern.
Bewusst unrichtige oder unvollständige Angaben können eine Strafverfolgung nach sich ziehen.
AusfülIhinweise
Geben Sie bitte kurz an, worüber Sie beraten werden wollen (kurze Angabe des Sachverhalts). Geben Sie
gegebenenfalls den Namen und die Anschrift Ihres Gegners an.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie bitte zuerst, ob Ihre Versicherung die Kosten
übernehmen muss. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung nach.
Wenn Sie die an sich mögliche kostenlose Beratung durch einen Verband, dessen Mitglied Sie sind, in Ihrem
Fall nicht für ausreichend halten, begründen Sie dies kurz auf einem besonderen Blatt.
Anzugeben sind als Bruttoeinkommen Einkünfte jeder Art (Lohn, Gehalt, Renten, Einkünfte aus selbständi-
ger Arbeit, Vermietung, Verpachtung, Kapitalvermögen; ferner Kindergeld, Unterhaltsleistungen, Wohngeld,
Arbeitslosengeld, Ausbildungsförderung). Nettoeinkommen ist der Betrag, der nach Abzug der auf die Ein-
künfte gezahlten Steuern, Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitslosenversicherung, Beiträge zu
sonstigen Versicherungen sowie der Werbungskosten zur Verfügung steht. Maßgebend ist in der Regel der
letzte Monat vor der Antragstellung; bei Einkünften aus selbständiger Arbeit sowie bei unregelmäßig anfallen-
den Einkünften ist jedoch ein Zwölftel der voraussichtlichen Jahreseinkünfte anzugeben.
Fügen Sie bitte zur Glaubhaftmachung Ihrer Angaben Belege bei, z. B. Lohn- oder Gehaltsabrechnung, bei
Selbständigen den letzten Steuerbescheid.
Das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners ist anzugeben, weil er unter Umständen als Unter-
haltspflichtiger in wichtigen und dringenden Angelegenheiten für die Kosten der Inanspruchnahme einer
Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts aufkommen muss.
Die Kosten für Ihre Unterkunft (einschließlich Heizung) werden von Ihrem Einkommen in Abzug gebracht,
sofern Sie nicht nach den gegebenen Umständen als offensichtlich überhöht erscheinen. Bitte geben Sie
daher die Wohnungsgröße und die monatlich insgesamt (also bei Miete einschließlich Heizungs- und Neben-
kosten) anfallende Wohnkosten an.
Wenn Sie für Angehörige sorgen müssen, wird dies bei der Bewilligung der Beratungshilfe berücksichtigt.
Deshalb liegt es in Ihrem Interesse, wenn Sie angeben, welchen Personen Sie Unterhalt gewähren und ob
diese eigene Einkünfte haben.
Vermögen sind Grundvermögen, Eigentumswohnungen, Ersparnisse jeder Art, Bausparguthaben, Wertpa-
piere und sonstige wertvolle Gegenstände. Beratungshilfe kann auch dann bewilligt werden, wenn zwar Ver-
mögenswerte vorhanden sind, diese aber zur Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage (Ausbildung,
Berufsausübung, Wohnung, Hausstand) oder einer angemessenen Vorsorge dienen. Derartige Vermögens-
werte sind zum Beispiel
Gegenstände, die für die Berufsausbildung oder die Berufsausübung benötigt werden;
ein eigengenutztes angemessenes Hausgrundstück (Familienheim);
ein angemessener Hausrat;
kleinere Barbeträge oder Geldwerte; Beträge bis insgesamt 2301 Euro für Sie persönlich zuzüglich
256 Euro für jede. Person, der Sie Unterhalt gewähren, sind in der Regel als ein solcher kleinerer
Barbetrag oder Geldwert anzusehen.
Sollte der Einsatz oder die Verwertung eines anderen Vermögensgegenstandes für Sie und Ihre Familie eine
Härte bedeuten, erläutern Sie dies bitte auf einem besonderen Blatt.
Wenn Sie eine besondere Belastung geltend machen, bitte den Monatsbetrag oder die anteiligen Monats-
beträge angeben, die von Ihren Einnahmen bzw. den Einnahmen Ihrer Ehegattin/Ihres Ehegatten oder
Lebenspartnerin/Lebenspartners abgesetzt werden sollen. Bitte fügen Sie außer den Belegen auf einem
besonderen Blatt eine Erläuterung bei. Eine Unterhaltsbelastung der Ehegattin/des Ehegatten oder der
Lebenspartnerin/des Lebenspartners aus ihrer/seiner früheren Ehe oder Lebenspartnerschaft kann hier ange-
geben werden. Auch hohe Kreditraten können als besondere Belastung absetzbar sein.
Stempel des Rechtsanwalts / der Rechtsanwältin
Geschäftsnummer des Amtsgerichts
Eingangsstempel des Amtsgerichts
An das
Amtsgericht
Postleitzahl, Ort
Die Beratungshilfe wird beantragt von (Name, Vorname, ggf. Geburtsname)
Beruf, Erwerbstätigkeit Geburtsjahr
Familienstand
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort)
Tagsüber telefonisch erreichbar unter Nr.
Es wird Beratungshilfe in folgender Angelegenheit beantragt:
Eine Rechtsschutzversicherung tritt für den vorliegenden Fall nicht ein.
Eine andere Möglichkeit, kostenlose Beratung und Vertretung in Anspruch zu nehmen (z. B. als Mitglied eines Mietervereins, einer
Gewerkschaft oder einer anderen Organisation) besteht in dieser Angelegenheit nicht.
Wenn Sie laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beziehen
und den letzten Bescheid des Sozialamtes beifügen, sind Angaben zu (C) bis (G) entbehrlich,
sofern das Gericht nicht etwas anderes anordnet.
m
2
Die Wohnkosten für die von mir gemeinsam mit
Personen bewohnte Wohnung in Größe von
betragen monatlich insgesamt
EUR
Familienverhältnis
Haben die Angehörigen
Wenn Sie den Unterhalt
ausschließlich durch
(z. B. Ehegatte,
eigene Einnahmen?
Geburtsdatum
(z.B Ausbildungsvergütung, Unter-
Lebenspartner,
Zahlung gewähren:
Monatsbetrag in EUR
Kind, Schwiegermutter)
haltszahlungen vom anderen Elternteil
Meine monatlichen Einkünfte belaufen sich auf brutto
EUR
EUR, netto
EUR
Mein/e Ehegatte/Ehegattin, Lebenspartner/Lebenspartnerin hat monatliche Einkünfte von netto
Angehörige, denen Sie Unterhalt gewähren
Name, Vorname (Anschrift nur, wenn sie von Ihrer Anschrift abweicht)
1
Nein Ja, EUR mtl, netto
2
Nein
Ja, EUR mtl. netto
3
Nein
Ja, EUR mtl. netto
4
Nein
Ja EUR mtl, netto
5
Nein
Ja, EUR mtl. netto
Nein
Ist Vermögen vorhanden?
Ja, in diesem Fall bitte nachstehende weitere Angaben:
Verkehrswert oder Guthabenbetrag
Sonstige Vermögenswerte
(einschließlich Bargeld);
Haushalt, Kleidung, Berufs-
gegenstände, soweit nicht
Luxus, bleiben außer
Betracht
Bezeichnung des Gegenstandes
Verbindlichkeiten (bitte nur ausfüllen, wenn Vermögenswerte angegeben)
Restbetrag in EUR
Art der Verbindlichkeit, Bezeichnung des Gläubigers, Verwendungszweck
In der Angelegenheit, für die ich Beratungshilfe beantrage, ist
mir bisher Beratungshilfe weder gewährt noch durch das Amts-
gericht versagt worden.
Belege zu folgenden Angaben haben vorgelegen:
Bewilligungsbescheid für laufende Hilfe zum Lebensunterhalt
Ein gerichtliches Verfahren war oder ist nicht anhängig,
Ich versichere, dass meine Angaben vollständig und wahr sind.
Das Hinweisblatt zu diesem Vordruck habe ich erhalten.
Einkünfte
Sonstiges
Ort, Datum
Ort, Datum
(Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin)
(Unterschrift der Rechtspflegerin/des Rechtspflegers, der Rechlsanwäftin/des Rechtsanwalts)
Grundvermögen
Nein Ja
Bezeichnung nach Lage, Größe, Nutzungsart
Bank-, Spar-, Bauspar-
guthaben, Wertpapiere
Nein Ja
Bezeichnung der Bank, Sparkasse oder des sonstigen Kreditinstituts.
Bei Bausparguthaben bitte Auszahlungstermin und Verwendungszweck
angeben.
Als besondere Belastung mache ich
Besondere Belastung (z. B. Mehrausgaben für körperbehinderten Angehörigen) bitte begründen. Die Angaben
sind zu belegen.
geltend: